Bundesregierung sagt Geldwäschern auf dem Immobilienmarkt den Kampf an

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Deutschlands Immobilienmarkt ist ein Einfallstor für Geldwäsche – auch weil Notare zu selten Verdachtsfälle melden. Eine Verordnung soll das nun ändern.

Berlin Der deutsche Immobilienmarkt sei ein Tummelplatz für „Schwerkriminelle und Korrupte“, moniert die Antikorruptionsorganisation Transparency International. Und die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus, rügte kürzlich, dass Hauskäufe „mit dem Bargeldkoffer“ in Deutschland immer noch möglich seien.

Tatsächlich gilt die Immobilienbranche in Deutschland als besonders anfällig für Geldwäsche. Kriminelle schleusen jährlich 20 bis 30 Milliarden illegal erwirtschafteter Euro allein in den Nicht-Finanzsektor, zu dem auch der Immobilienbereich gehört, heißt es in einer für das Bundesfinanzministerium erstellten Studie. Das Geld stammt beispielsweise aus dem Drogengeschäft – und findet etwa durch den Kauf einer Immobilie den Weg in den legalen Geldkreislauf.

Die Bundesregierung zieht nun Konsequenzen. „Der deutsche Immobiliensektor bildet einen besonderen Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“, heißt es im Bundesfinanzministerium. Als ein wichtiges Instrument gilt dabei eine neue Verordnung, mit der die Bundesregierung „rechtsberatende Berufsträger“ wie Notare und Rechtsanwälte stärker in die Pflicht nehmen will.

Sie sollen künftig stärker auf potenzielle Geldwäscherisiken im Immobilienbereichhinweisen, ohne ihre beruflichen Verschwiegenheitspflichten zu verletzen. „Auf Grundlage der Verordnung werden wesentlich mehr Verdachtsmeldungen der rechtsberatenden Berufsträger wegen möglicher Geldwäschezusammenhänge erwartet als in der Vergangenheit“, erhofft sich das Bundesfinanzministerium.

Bei Verdachtsmeldungen kommt die Financial Intelligence Unit (FIU), die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes, ins Spiel. Gibt es bei finanziellen Transaktionen die Vermutung, dass Geldwäsche eine Rolle spielen könnte, muss diese bei der FIU gemeldet werden.

Das betrifft den Finanzbereich, also beispielsweise Banken und Versicherer, aber auch den sogenannten Nicht-Finanzbereich wie Antiquitätenhändler, Autohändler, Juweliere, Rechtsanwälte oder Notare. Letztere haben eine wichtige Aufgabe im Immobilienbereich, schließlich muss der Kauf und Verkauf von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken von Notaren beurkundet werden.

Doch der jüngste FIU-Jahresbericht belegt erneut die Zurückhaltung der Notare. Von knapp 115.000 Verdachtsmeldungen insgesamt entfielen gut 112.400 auf den Finanzsektor, gut 1500 auf den sogenannten Nicht-Finanzsektor. Lediglich 17 Meldungen kamen dabei von Notaren. Auch wenn sich diese im Vergleich zum Vorjahr verdoppelten – es gibt noch Luft nach oben.

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